Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden - im Behinderungsfalle durch den stellvertretenden Vorsitzenden - zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.