Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (1. Vorsitzender),dem stellvertretenden Vorsitzenden (2. Vorsitzender) und dem Schatzmeister (3. Vorsitzender).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden (1. Vorsitzender) allein oder zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.