Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Ausgaben über 5.000,00 € bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.