Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über EUR 5.000,00 die Zustimmung eines zweiten Vorstandsmitglieds erforderlich ist.