| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden (Präsidenten), dem stellvertretenden Vorsitzenden (Vizepräsidenten), dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |