Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch ersten Vorsitzenden allein oder durch den zweiten Vorsitzenden zusammen mit dem Schatzmeister.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 15.000 Euro der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.