| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus drei bis fünf Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der Schatzmeister und ein geschäftsführendes Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |