| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein.
Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, wird der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten. Die Mitgliederversammlung kann Alleinvertretungsbefugnis erteilen. |