Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, einem Schatzmeister und einem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, darunter der Vorsitzende oder einer der Stellvertreter. Bei Bankgeschäften - auch Onlinebanking - sind der Vorsitzende und der Schatzmeister alleinvertretungsbefugt.