Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei bis maximal sieben Mitgliedern, darunter ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Kassenwart, ein Generalsekretär und ein Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.