Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.Gerichtlich und außergerichtlich ist der erste Vorsitzende alleinvertretungsberechtigt. Der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten jeweils gemeinsam.