Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und den drei stellvertretenden Vorsitzenden, darunter der erste stellvertretende Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom Vorsitzenden allein vertreten. Von den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten jeweils zwei gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.