Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, dem Beisitzer für Öffentlichkeitsarbeit/Marketing, dem Beisitzer für den Bereich CSR (Aus-und Weiterbildung/Nachhaltigkeit), dem Beisitzer für die Wahrnehmung internationaler Belange sowie den Leitern der Arbeitsgruppen und deren Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der Präsident und der Vizepräsident haben jeweils Alleinvertretungsbefugnis.
Wirkungskreis: Repräsentation des EVVC; Vertretung der Interessen des EVVC in Verbänden, die mit dem EVVC verbunden sind; Wahrnehmung der Rechte und Pflichten des EVVC in Gesellschaften, an denen der EVVC beteiligt ist; Planung und Gestaltung der Presse- und Lobbyarbeit des EVVC; Kontaktpflege gegenüber Mitgliedern und Partnern des EVVC; Akquisition neuer Mitglieder und Partner für den EVVC; Akquisition von Fördermitteln für den EVVC und seine Mitglieder; Entwicklung des Programms und der Inhalte von Hauptversammlungen und Management-Fachtagungen des EVVC in enger Abstimmung mit der Geschäftsstelle und dem Vorstand; Übernahme von Leitungs-, Organisations- und Aufsichtspflichten innerhalb der Geschäftsstelle.