| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt, die Stellvertreter vertreten mit einem weiteren vertretungsbefugten Vorstandsmitglied |