| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dessen Vertreter und dem Kassierer, von denen jeweils zwei gemeinschaftlich zeichnungsberechtigt sind.
Zur Zahlung von Beträgen über 10,00 DM ist er nur mit Zustimmung des Vorstandes berechtigt. |