Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, den beiden Geschäftsführern, dem ersten Kassenführer und bis zu drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch drei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder einer der Geschäftsführer.