Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Aufgabenkreis umfasst die Erledigung der laufenden Verwaltungsgeschäfte des Vereins im Rahmen des jeweils vom Vorstand beschlossenen Budgets bis zu einem Volumen von EUR 30.000,00 pro Geschäftsvorfall. Die Vertretung darf nicht augeübt werden für die Aufnahme und Gewährung von Darlehen und die Abgabe von Bürgschaftsversprechen sowie außergewöhnliche Geschäftsvorfälle. Der Abschluss von Arbeitsverträgen (ausgenommen befristete Verträge mit einer Laufzeit von maximal sechs Monaten oder einer Vergütung von nicht mehr als (brutto) EUR 1.000,00 pro Monat) darf nur in Abstimmung mit dem Vorstand erfolgen.