Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern, darunter einem Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstand bedarf zur Geschäftsführung und Vertretung des Vereins der schriftlichen Zustimmung der Mitgliederversammlung für
- Abschluss, Änderung und Beendigung von Arbeits- und Diestverträgen mit einer jährlichen Vergütung von mehr als Euro 80.000,00 sowie sonstigen Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als Euro 80.000,00.