Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte ab einer Höhe von 20.000 Euro bedürfen der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.