Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Generalsekretär (geschäftsführendes stellv. Vorstandsmitglied), dem Schatzmeister und bis zu sieben Beisitzern).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.