Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder den Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister vertreten.
Bei rechtsgeschäften über 25.000,-- Euro müssen zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam handeln.