Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der schriftlichen Zustimmumng des gesamten Vorstandes bedürfen Verfügungen über Gegenstände des Vereins mit einem Wert von jeweils mehr als fünfhundert Euro.