Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär, dem Kassenführer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch drei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende und der Generalsekretär sind überdies gemeinsam handelnd vertretungsberechtigt