Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden als Schriftführung.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Geschäfte betreffend der kommerziellen Nutzung des Vereinshauses erfordert die einstimmige Zustimmung des Vorstandes.