| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Dem Generalsekretär ist Einzelvertretungsbefugnis erteilt für alle Geschäfte, die mit dem Anfall und/oder der Verwertung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses zu tun haben, insbesondere die Ausschlagung einer Erbschaft, die eidesstattliche Versicherung und Aufnahme eines Erbscheinsantrags, jedwede Vertretung vor Gericht im Zusammenhang mit Nachlassverfahren, die Vertretung gegenüber Banken und sonstigen Behörden im Zusammenhang mit dem Nachlassverfahren, die Abgabe von Willenserklärungen, soweit diese zu den Verwertung oder der Teilung des Nachlasses gehören (z. B. Kündigung von Mietverträgen, Verkauf von Mobilien oder Immobilien, Auseinandersetzungsverträge mit Miterben u. s. w.), Einfordern von Vermächtnissen, Führen von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Nachlässen. |