Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Generalsekretär und dem Schatzmeister.
Für die Gültigkeit von Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von 400 € ist die Unterschrift eines Vorstandsmitgliedes notwendig. Für die Gültigkeit von Rechtsgeschäften über 400 € sind die Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern, von denen einer der Vorsitzende sein muss, notwendig.