Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Bundesvorsitzenden, der stellvertretenden Bundesvorsitzenden und der Schatzmeisterin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme von Darlehen.