| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten. Im übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |