| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende und der Stellvertreter sind jeweils allein vertretungsberechtigt. |