Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei der anderen Vorstandsmitglieder, wobei kein Vorstandsmitglied den Verein in eigenen Angelegenheiten vertreten darf.