Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer sowie höchstens neun weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte des Vorstandes mit einem Gegenstandswert von mehr als € 25.000,-- bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.