Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht mindestens aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird nach außen durch den ersten Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 40.000 € darf der Vorstand nur schließen, wenn die Zustimmung der Mitgliederversammlung vorgelegen hat.