Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Sekretär, dem zweiten Sekretär, dem ersten Koordinator, dem zweiten Koordinator, dem ersten Kassenwart und dem zweiten Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.