Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte, die einen Geschäftswert von 100,- (einhundert) Euro übersteigen, sowie Laufzeitverträge, sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Vorstandes in Form eines Beschlusses vorliegt.