Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus maximal drei Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften über einem Wert von 100,00 Euro bedarf der Vorstand der Zustimmung von mehr als 50% aller Mitglieder.