| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind:
- die/der erste Vorsitzende
- die/der stellvertretende Vorsitzende
- die/der Kassenwart/in
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |