Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens vier, höchstens sechs Vorstandsmitgliedern, darunter ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Kassenverwalter und bis zu drei Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.