| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 20.000,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat. Rechtliche Transaktionen unter 20.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung des Vorsitzenden und eines zusätzlichen Vorstandsmitgliedes. |