| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder den stellvertretenden Vorsitzenden und Beisitzer gemeinsam vertreten. |