Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und einem Mitglied des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft für Mund-,Kiefer- und Gesichtschirurgie.
Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten den Verein allein, die übrigen Vorstandsmitglieder sind gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.