| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftführer/in. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Ansonsten vertreten immer zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. |