Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Vize-Vorsitzenden, dem Generalsekretär, dem Schatzmeister und dem Bevollmächtigte für kulturelle und soziale Angelegenheiten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.