| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht mindestens aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, und dem Kassenwart. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |