Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, drei stellvertretenden Präsidenten, dem Generalsekretär und dem Vizepräsidenten für Finanzen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten allein sowie durch einen der stellvertretenden Präsidenten gemeinsam mit dem Generalsekretär oder dem Vizepräsidenten für Finanzen vertreten.