Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Ständigen Sekretär und dem zweiten Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied ist für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von bis zu 35000,00 Euro allein vertretungsberechtigt. Liegt der Geschäftswert darüber, wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.