| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister und kann um bis zu zwei weitere Stellvertretende Vorsitzende und um bis zu fünf BeisitzerInnen erweitert werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |