Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlilch durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch den zweiten Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und zwei Beisitzern.