Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist auf Geschäfte beschränkt, die Verpflichtungen des Vereins in Höhe von maximal 10.000 € begründen. Weitergehende Beschlüsse kann nur die Mitgliederversammlung treffen.