Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus drei Personen darunter ein 1. Vorsitzender (Präsident), ein 2. Vorsitzender (Geschäftsführer), ein Schatzmeister und ein Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.