Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus maximal neun Vorstandsmitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer und bis zu drei Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister sind alleinvertretungsberechtigt.